Grundsätzliches zum Sportunterricht
Der Sportunterricht ist keine Freispielstunde!
Die Schüler erhalten eine fundierte und systematisch aufgebaute Ausbildung. Es werden sowohl praktische wie nicht-praktische (theoretische) Leistungen erhoben. Aus diesem Grund besteht passive Anwesenheitspflicht für vorübergehend gesundheitlich beeinträchtigte Schüler.
Je nach Grad der körperlichen Beeinträchtigung können solche Schüler im Unterricht Kampf- und Schiedsrichtertätigkeiten oder Hilfestellungen übernehmen. Außerdem werden in jeder Sportstunde viele theoretische Inhalte (z.B. Spielregeln, Techniken, taktisches Verhalten, Schritte, Übungsabfolgen usw.) vermittelt.
Kann ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Unterricht teilnehmen, genügt für Einzelstunden eine formlose schriftliche Mitteilung der Eltern an die Sportlehrkraft. Sollte die Beeinträchtigung von längerer Dauer sein und die Notengebung nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Eine Freistellung vom Sportunterricht ist in begründeten Ausnahmefällen nur durch die Schulleitung unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich, gilt maximal für ein Schuljahr und muss im Bedarfsfall jährlich neu beantragt werden zu Beginn des Schuljahres.
Während des Sportunterrichts, bei allen schulischen Veranstaltungen und Betreuungsmaßnahmen der Schule sowie auf dem Schulweg sind die Schülerinnen und Schüler beitragsfrei gesetzlich unfallversichert.
Weitere Informationen:
Download Broschüre Schulsport